Sehr geehrte MitgliederInnen,
das Leibniz-Institut für Arbeitsforschung an der TU Dortmund (IfADo) forscht zum Wohle des arbeitenden Menschen.
In einer aktuellen wissenschaftlichen Studie untersuchen wir die besonderen Herausforderungen, denen Berufskraftfahrer (speziell Lkw-Fahrer) Tag für Tag ausgesetzt sind und wie sie mit diesen alltäglichen Belastungen umgehen.
Ziel der Studie ist es, die Arbeitsbelastung von Lkw-Fahrern im Berufsalltag besser zu verstehen, Strategien im Umgang mit diesen Belastungen zu identifizieren und Maßnahmen zu entwickeln, mit denen der Arbeitsalltag für die Fahrer gesünder und sicherer gestaltet werden kann.
Link der Studie: https://public.ifado.de/de/ergonomie/sicherfahren.html
Für die erfolgreiche Durchführung der Studie sind wir auf die Teilnahme von aktiven Berufskraftfahrern angewiesen.
Mit Ihrer Unterstützung helfen Sie mit
• die Perspektive der Berufskraftfahrer sichtbar zu machen,
• den Dialog zwischen Forschung und Praxis im Interesse Ihrer Mitglieder zu stärken und
• Erkenntnisse zu fördern, die langfristig zur Erhaltung der Gesundheit, Einsatzfähigkeit und Sicherheit von Berufskraftfahrern beitragen.
Das Projekt wird von der Deutschen Forschungsgemeinschaft (DFG) gefördert.
Die erhobenen Daten werden anonymisiert ausgewertet und dienen ausschließlich wissenschaftlichen Zwecken. Das IfADo ist ein Forschungsinstitut an der TU Dortmund und verfolgt keine finanziellen Interessen.
NUFAM 2025 mit erweitertem Konzept, neuem Außengelände und verstärktem Portfolio
Die Messe Karlsruhe wird vom 25. bis 28. September 2025 zum Treffpunkt der Nutzfahrzeugbranche Deutschlands und Europas. Die NUFAM bietet alles, was die Branche bewegt – und mehr.
Karlsruhe. Vier Tage, vier Hallen, gut 400 Ausstellende und ein brandneues Außengelände – vom 25. bis 28. September des kommenden Jahres trifft sich die Nutzfahrzeugbranche bei der NUFAM auf dem Gelände der Messe Karlsruhe.
Präsentiert wird dabei ein umfassendes Portfolio aus allen Gewichts- und Ausstattungsklassen. Von der Lösung für die letzte Meile über Transporter bis hin zu schweren LKW – Besuchende der NUFAM erhalten einen umfassenden Überblick über die aktuelle und künftige Technik.
Neues Außengelände
Mit dem Peter-Gross-Bau Areal besitzt die Messe Karlsruhe ein runderneuertes Außengelände. Dieses wird während der NUFAM erstmals genutzt. Auf dem Areal finden Live-Demonstrationen statt. Außerdem bietet das Gelände optimale Bedingungen für Ausstellende.
Alternative Antriebe
Beim NUFAM DAY im vergangenen Juni stand die Frage im Raum, welche Rolle die erneuerte Maut für Lkw spielt. Die Themen alternativen Antriebe und erneuerbare Energien werden auch während der NUFAM 2025 eine wichtige Rolle spielen. Besonders gezündet wird in diesem NUFAM-Jahr der Wasserstoffmotor. Im Rahmen der Nutzfahrzeugmesse findet erstmals die Wasserstoffmotor-Konferenz der Allianz Wasserstoffmotor statt.
Treffpunkt Kommunal
Seit vielen Jahren ist die NUFAM auch wichtiger Treffpunkt für Gemeinden und Kommunen. Denn neben Fahrzeugen für den Bau und das Transportwesen, zeigen Ausstellende im Rahmen der Karlsruher Nutzfahrzeugmesse das Aktuellste und Neueste für den kommunalen Bedarf.
Inhaltlich besonders wertvoll, sind die während der NUFAM angebotenen geführten Kommunaltouren. Sie orientieren sich strikt am beruflichen Alltag von kommunalen Mitarbeitenden und behandeln deren Probleme und Herausforderungen genau so, wie die Möglichkeiten und Chancen. Außerdem bieten sie die perfekte Gelegenheit für einen fachlichen Austausch unter Kolleginnen und Kollegen. Besonders wertvoll sind dabei auch die Fachtage zu den Themen Telematik und Ladungssicherheit.
Inhaltlich stark zeigt sich die NUFAM auch wegen der geführten Kommunaltouren sowie der Expertenvorträge im Forum. In diesem geht es um Themen wie Fahrzeuginneneinrichtung, Diebstahlprävention oder auch Fahrerassistenzsysteme.
Live-Podcast
Im Rahmen des Forums nehmen NUFAM-Projektmanager Florian Klag und Fachjournalist Marcus Walter einen Live-Podcast auf. Alle bisherigen und zukünftigen Folgen gibt es auf Spotify, anderen Kanälen und HIER.
Mehr zur NUFAM und zur Branche:
Heute bekamen wir vom Bundesministerium für Verkehr die Bitte um Weiterleitung:
Sehr geehrte Damen und Herren,
wie in jedem Jahr verbietet die Ferienreiseverordnung das Befahren auf den in § 1 genannten Autobahnen und Bundesstraßen für Lastkraftwagen (Lkw) mit einer zulässigen Gesamtmasse über 7,5 t sowie für Lkw mit Anhänger an allen Samstagen vom 1. Juli bis einschließlich 31. August jeweils in der Zeit von 7.00 bis 20.00 Uhr zur geschäftsmäßigen oder entgeltlichen Beförderung von Gütern, einschließlich damit verbundener Leerfahrten. Anliegend erhalten Sie die Fünfzehnte Verordnung zur Änderung der Ferienreiseverordnung, aus welcher sich die aktualisierten Verbotsstrecken ergeben. Bitte unterrichten Sie - wie üblich - Ihre Mitglieder.
Vielen Dank!
Mit freundlichen Grüßen
Ordnung des Straßenverkehrs (Verhaltensrecht) Bundesministerium für Verkehr
Wir bekamen eine sehr positive Nachricht, die wir Ihnen zugänglich machen möchten:
An: geschaeftsstelle@bdbk-online.de
Betreff: Positives Feedback für die Berufskraftfahrer
Sehr geehrte Damen und Herren!
Heutzutage äußern die Menschen Kritik, wenn etwas nicht läuft. Verlaufen Dinge positiv, gibt man aber kein positives Feedback.
Anbei mein positives Feedback an die Berufskraftfahrer.
5.600 km und kein bisschen negative Erfahrung. Lesen Sie selbst.
Viele Grüße
Liebe Freunde des Fernfahrerstammtisches in Bautzen,
wir erhielten die nun abschließende Anordnung der Autobahn GmbH zum Verkehrsverbot für kennzeichnungspflichtige Fahrzeuge mit gefährlichen Gütern.
Die funktionale Verkehrsbehörde der Autobahn GmbH Niederlassung Ost hat mit der verkehrsrechtlichen Anordnung zur Gegenverkehrsführung angeordnet, dass ein Befahren mit gefährlichen Gütern nicht gestattet ist. Die beiden Anschlussstellen BAB4 „AS Nieder Seifersdorf“ und „AS Kodersdorf“ werden im betreffenden Zeitraum mit dem Verkehrszeichen Z 261 beschildert (Vorschriftszeichen „Verbot für kennzeichnungspflichtige Kraftfahrzeuge mit gefährlichen Gütern“ ).
Entsprechende Verstöße werden durch die zuständigen Kontrollorgane konsequent beanzeigt.
Sprachförderung für Berufskraftfahrer – kostenloses Online-Material für Unterricht und Selbststudium
Der Deutsche Volkshochschul-Verband hat digitales Unterrichtsmaterial für den berufsspezifischen Deutschunterricht von (angehenden) Berufskraftfahrer*innen entwickelt und stellt dieses Online-Training Fahrschulen, Bildungsträgern und Betrieben kostenlos zur Verfügung.
Das Angebot umfasst rund 200 interaktive Übungen, mit denen das Fachvokabular vermittelt und der Umgang mit Formularen, Listen und Papieren geübt werden kann. Behandelt werden unter anderem die Themen Abfahrts- und Ladungskontrolle, Gefahrgutkennzeichnung, Unfallbericht und Schadensmeldung. Das digitale Material bietet sich für den Fach- oder Sprachunterricht an. Die Fahrerinnen und Fahrer können es aber auch selbstständig bearbeiten. Nach jeder Aufgabe erhalten sie ein unmittelbares Feedback. Es werden lediglich ein Smarthone oder ein Tablet bzw. Laptop sowie Internetzugang benötigt. Die Übungen finden sich unter https://slb.vhs-lernportal.de/berufskraftfahrer_in.
DVR informiert
(02/2024)
Weiterführende Informationen sind unter den folgenden Links einsehbar:
https://www.schwerpunktaktion.de/medien
DVR informiert
Weitere Informationen erhalten Sie unter https://www.dvr.de/presse/pressemitteilungen/4-jahre-e-scooter-herausforderung-verkehrssicherheit
Wichtige Änderungen
Mit der neuen Verordnung des digitalen Kontrollgeräts müssen alle Fahrzeuge, die ab dem 15.06.2019 erstmals zugelassen wurden, Fahrtenschreiber der 2. Generation (sogenannte intelligente Fahrtenschreiber) eingebaut haben. Durch die Neuregelung wurde dem Gesetzgeber eine Umrüstpflicht vorgeschrieben.
Alle analogen und digitalen Geräte müssen bis spätestens zum 31.12.2024 mit Fahrtenschreiber der 2. Generation/Version 2 umgerüstet werden, sofern sie im grenzüberschreitenden Verkehr eingesetzt werden.
Seit dem 02.02.2022 muss bei jedem Grenzübertritt die Länderkennung eingegeben werden, indem die Daten auf der Fahrerkarte gespeichert werden. Ab dem 31.12.2024 müssen die Nachweise 56 Tage mitgeführt werden (Verlängerung des Kontrollzeitraums). Die Fahrerkarte muss aber weiterhin alle 28 Tage ausgelesen werden.
Weiter Informationen finden Sie hier: https://www.verizonconnect.com/de/ressourcen/artikel/digitaler-tachograph-neue-eu-verordnung/
Wichtige Mitteilung der Autobahn GmbH:
Anbei erhalten Sie Zugriff auf die Zeitschrift ,,Informativ" von der Verkehrswacht Münster. Mit Informationen aus dem Bereich Verkehr:
Wichtige Hinweise des Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur (BMVI):
Seit dem 09.11.2021 existiert der neue Bußgeldkatalog. Dieser ist hier , auf der Internetseite des BMVI, zu finden.
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Unter diesem Link finden Sie Informationen für Kraftfahrerinnen und Kraftfahrer im Covid-19 Straßenverkehr.
Außerdem wird auf die kostenlose "Brummi" Hotline bei Problemen an der Rastanlage auf der Autobahn verwiesen: 0800 9 555 777.
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Unten stehend befinden sich die drei Merkblätter zum Berufsfahrerqualifikationsrecht, die das BMVI veröffentlicht hat.
Quelle: BMVI, Stand: 04.10.2023
Wichtige Hinweise des BAG:
Die Übersicht dient der Information zum jeweiligen Stand, sie ersetzt keine amtliche Bekanntmachung. Aufgrund der sich dynamisch entwickelnden Lage können jederzeit Änderungen an den Ausnahmeregelungen eintreten. Wir bitten Sie, stets auf der Internetseite des BAG – www.bag.bund.de – zu prüfen, ob eine aktualisierte Fassung vorliegt. Bei Fragen zu Themen, die in der Zuständigkeit der Bundesländer liegen, sind die jeweils zuständigen Behörden zu konsultieren.
Stand 01.02.2022: Übersicht über die straßengüterverkehrsrechtlichen Ausnahmeregelungen aufgrund Covid-19
Stand 22.02.2021 (Amtsblatt der Europäischen Union): VERORDNUNG (EU) 2021/267 DES EUROPÄISCHEN PARLAMENTS UND DES RATES vom 16. Februar 2021 zur Festlegung besonderer und vorübergehender Maßnahmen im Hinblick auf die anhaltende COVID-19-Krise hinsichtlich der Erneuerung oder Verlängerung bestimmter Bescheinigungen, Lizenzen und Genehmigungen, der Verschiebung bestimmter regelmäßiger Kontrollen und Weiterbildungen in bestimmten Bereichen des Verkehrsrechts und für die Verlängerung bestimmter in der Verordnung (EU) 2020/698 vorgesehenen Zeiträume
https://eur-lex.europa.eu/legal-content/DE/TXT/PDF/?uri=CELEX:32021R0267&qid=1614002258256&from=DE
Stand 25.05.2020 (Amtsblatt der Europäischen Union): Hinsichtlich vorübergehender rechtlicher Maßnahmen mit Auswirkungen auf den Transportsektor finden Sie weitere Informationen in der VO (EU) 2020/698 (Stand: 25.05.2020):
VERORDNUNG (EU) 2020/698 DES EUROPÄISCHEN PARLAMENTS UND DES RATES
Quelle: BAG (bag.bund.de), Stand: 07.02.2024
VERORDNUNG (EU) 2020/1054 DES EUROPÄISCHEN PARLAMENTS UND DES RATES
vom 15. Juli 2020
zur Änderung der Verordnung (EG) Nr. 561/2006 hinsichtlich der Mindestanforderungen an die maximalen täglichen und wöchentlichen Lenkzeiten, Mindestfahrtunterbrechungen sowie täglichen und wöchentlichen Ruhezeiten, und der Verordnung (EU) Nr. 165/2014 hinsichtlich der Positionsbestimmung mittels Fahrtenschreibern
https://eur-lex.europa.eu/legal-content/DE/TXT/HTML/?uri=CELEX:32020R1054&from=DE
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Quelle: https://www.europarl.europa.eu/news/de/press-room/20200706IPR82714/parlament-beschliesst-grosse-reform-des-lkw-verkehrs